Seit 1. Jänner 2020 können Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet haben, endlich wieder ohne Abschläge in Pension gehen. Das ist gerecht, leistbar und muss so bleiben.
45 Jahre sind genug! Ohne Abschläge in Pension!
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Betroffene erzählen
Johann Gschwandtner
Schweißer, Salzburg
Bis zu meinem Pensionsantritt habe ich insgesamt 46 Jahre und 6 Monate gearbeitet. Trotz meiner vielen Arbeitsjahre müsste ich mit der alten Pensionsregelung aber 12,6 Prozent Abschläge hinnehmen.<br><br><div class=“extend-content“ dataImg=“https://45-jahre-sind-genug.at/wp-content/uploads/sites/3/2020/02/Gschwandtner_Johann_gross.jpg“>Mein Name ist Johann Gschwandtner. Ich begann meine Lehre als Betriebsschlosser 1974 im Eisenwerk Sulzau-Werfen. Nach Abschluss meiner Lehrzeit und sechs Monaten Bundesheer begann ich meine Arbeit wieder im Eisenwerk. Ich wurde als Schweißer eingesetzt und bin es noch immer. Mehr als 40 Jahre Schweißen mit Belastungen wie Schweißrauch, UV-Strahlung und Dämpfen waren trotzdem für die Schwerarbeitspension zu wenig. <br> Ich werde heuer 62 Jahre alt. Bis zu meinem Stichtag für einen Pensionsantritt am 1. Jänner 2021 habe ich dann insgesamt 46 Jahre und 6 Monate gearbeitet. Trotz meiner vielen Arbeitsjahre müsste ich mit der alten Pensionsregelung aber 12,6 Prozent Abschläge hinnehmen. <br> Diese Bestrafung mit Abschlägen für ein Leben voller Arbeit empfinde ich als ungerecht. Das ist nun vorbei – aber hoffentlich bleibt es auch dabei. Durch die Abschaffung der Abschläge habe ich 270 Euro netto mehr Pension. Ich bin daher überzeugt, dass das Pensionsantrittsalter sogar steigen wird, weil viele weiterarbeiten werden, bis sie abschlagsfrei in Pension gehen können.</div>
Fakten zur Hacklerregelung
Die abschlagsfreie Pension ist gerecht!
Wer bereits 45 Jahre oder mehr gearbeitet hat, gehört zu jenen Personen, die überdurchschnittlich lange ins Pensionssystem eingezahlt haben. Diesen Personenkreis mit Abschlägen bei einem vorzeitigen Pensionsantritt zu strafen, ist unfair. Viele haben in den vergangenen Jahren die Abschläge hingenommen, da sie körperlich oder psychisch am Ende ihrer Kräfte waren und deshalb vorzeitig in den Ruhestand gewechselt haben. Der Druck im Arbeitsleben steigt, das hat auch der Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich gezeigt. Immer weniger Menschen können sich vorstellen, ihren Beruf bis zur Pension auszuüben.
Die Hacklerregelung ist leistbar!
Ein Argument, dass häufig gegen die Wiedereinführung der Hacklerregelung gebracht wird, sind die angeblich horrenden Kosten. Seriöse Auskunft über die tatsächlich zu erwartenden Aufwendungen hat die Sozialministerin der ExpertInnenregierung, Brigitte Zarfl, in einer Anfragebeantwortung vom Dezember 2019 geliefert: Das Sozialministerium geht von jährlichen Mehrkosten von 26 Millionen aus. Im Finanzministerium hingegen rechnet man mit 70 Millionen, wie der Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2020 zu entnehmen ist. Auch wenn die Kostenabschätzungen derzeit noch variieren, so zeigt sich doch deutlich, dass die abschlagsfreie Pension nur einen kleinen Bruchteil der gesamten Pensionsaufwendungen ausmacht. Diese betrugen laut Dachverband der Sozialversicherungsträger allein im Jahr 2019 gut 39 Milliarden Euro.
Während die abschlagsfreie Pension – trotz nachweislich geringer Kosten – als große budgetäre Belastung bezeichnet wird, verzichtet die türkis-grüne Regierung bereitwillig auf Einnahmen. So wurde etwa die Abschaffung der Schaumweinsteuer beschlossen, die Einnahmen von rund 23 Millionen Euro pro Jahr brachte und auch Geschäftsessen werden künftig steuerfrei gestellt. Ebenso wird bis dato an der geplanten Senkung der Körperschaftssteuer auf 21 Prozent festgehalten, dadurch werden dem Budget jährlich 1,5 Milliarden Euro fehlen.
Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter wird durch Hacklerregelung kaum sinken.
Die abschlagsfreie Pension kann zu Vorzieheffekten beim Pensionsantritt führen. Dem gegenüberstehen aber auch Warteeffekte. Nicht alle, die grundsätzlich mit 62 Jahren die Langzeitversichertenpension in Anspruch nehmen können, verfügen auch über die notwendigen 45 Arbeitsjahre, um in den Genuss der Abschlagsfreiheit zu kommen. Für sie ist nun der Anreiz umso größer, noch so lange weiterzuarbeiten, bis die 540 Beitragsmonate erreicht sind.
Daten der PVA für das 1. Quartal 2020 belegen das: Von den 3.943 Neuzugängen in die abschlagsfreie vorzeitige Alterspension haben 764 Personen ihren Stichtag verschoben. Das bedeutet, um die notwendigen 540 Beitragsmonate zu erreichen und Abschläge zu vermeiden, haben 20 % der Betroffenen länger gearbeitet und sind später in Pension gegangen!
Dass ArbeitnehmerInnen einen vorzeitigen Pensionsantritt in Anspruch nehmen, liegt oftmals auch daran, dass sie sich in ihrem Unternehmen nicht mehr wertgeschätzt fühlen. Umfragen aus dem Jahr 2019 haben ergeben, dass sich rund 15 Prozent der älteren ArbeitnehmerInnen „etwas“ oder „stark“ in Frühpension gedrängt fühlen. Will man also das tatsächliche Pensionsantrittsalter an das gesetzliche anpassen, braucht es Initiativen vonseiten der Wirtschaft, damit Unternehmen älteren ArbeitnehmerInnen ein attraktives Arbeitsumfeld bieten. Personen, die nach 45 oder mehr Arbeitsjahren in die Pension gedrängt werden, auch noch mit Abschlägen zu bestrafen, ist ungerecht.
Die abschlagsfreie Pension ist auch eine Chance für die Jüngeren.
Schon seit Jahren sinken die Budgetzuschüsse („Bundesbeitrag“) in das öffentliche Pensionssystem. So auch im vergangenen Jahr: Laut „Budgetbericht 2020“ des Finanzministeriums war dieser Bundesbeitrag allein im Jahr 2019 um 606,7 Millionen Euro geringer als ursprünglich geplant.
Das bedeutet: Unser Pensionssystem steht auf einem soliden Fundament. Von den zusätzlichen Kosten für die abschlagsfreie Pension nach 45 Jahren geht keine Gefahr für die Stabilität unseres Pensionssystems aus, da diese nur einen geringen Anteil an den gesamten Pensionsausgaben ausmachen (siehe „Die Hacklerregelung ist leistbar“).
In Zeiten der Corona-Misere am österreichischen Arbeitsmarkt gilt auch: Wenn Menschen nicht durch Abschläge gezwungen sind, ihren Pensionsantritt hinauszuzögern, erhöhen sich die Arbeitsmarktchancen für Jüngere.
Auch Frauen profitieren von Neuregelung!
Vizekanzler Werner Kogler hat gegen die Hacklerregelung ins Treffen geführt, dass Frauen davon nicht profitieren würden. Das ist falsch, denn in einigen Jahren werden auch Frauen die abschlagsfreie Pension in Anspruch nehmen können. Die Anpassung des Frauenpensionsalters an das der Männer beginnt schrittweise mit Jahresbeginn 2024, bis zum Jahr 2033 soll sie abgeschlossen sein. Diese schrittweise Anpassung trifft alle Frauen, die nach dem 2.12.1963 geboren sind. Frauen, die ab dem 2.6.1968 zur Welt gekommen sind, haben bereits das gleiche Regelpensionsalter wie Männer. Um Benachteiligungen zu vermeiden, wurde vorausschauend festgelegt, dass für die abschlagsfreie Pension auch Kindererziehungszeiten im Ausmaß von bis zu fünf Jahren bzw. 60 Monaten angerechnet werden.
Der Kampf für abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren für alle geht weiter!
Nach dem Beschluss der abschlagsfreien Pension für alle, die ab 1. Jänner 2020 in Pension gehen, wurde in der Nationalratssitzung am 25. September 2019 von den Abgeordneten Rainer Wimmer und Beppo Muchitsch ein weiterer Antrag eingebracht, um die bestehenden Lücken zu schließen:
- Neuberechnung der Pension für alle, die ab 01.01.2014 mit Abschlägen in Pension gegangen sind, obwohl sie 45 Versicherungsjahre haben und abschlagsfreie Auszahlung der Pension ab 01.01.2020
- Anrechnung auch der Präsenz-/Zivildienstzeiten auf die 45 Jahre
- Ausweitung der Regelung auf BeamtInnen/Post/Bahn
Bei diesem Antrag verweigerte ÖVP, NEOS und die FPÖ ihre Zustimmung, somit konnte vor der Nationalratswahl 2019 kein entsprechender Beschluss mehr gefasst werden.
Bereits in der ersten Sitzung nach der Nationalratswahl wurde der gleiche Antrag wieder eingebracht, doch seither blockieren ÖVP und Grüne die Umsetzung.
Die Gewerkschaft PRO-GE wird weiter dafür kämpfen, die abschlagsfreie Pension für alle mit 45 Arbeitsjahren durchzusetzen – unabhängig davon, in welchem Jahr die Pension angetreten wurde.
Solidarität lohnt sich!
Wer 45 Jahre oder mehr gearbeitet hat, muss in Pension gehen können, ohne mit Abschlägen bestraft zu werden. Und es geht um Respekt vor den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die mit ihrer Leistung tagtäglich zum Wohlstand in Österreich beitragen. Lassen wir es nicht zu, dass eine Neiddebatte auf dem Rücken der ArbeitnehmerInnen ausgetragen wird. Nur wenn sich möglichst viele solidarisch zeigen, wird es gelingen, Verschlechterungen für die ArbeitnehmerInnen zu verhindern.
Mehr Infos zu Themen Schwerarbeitspension, Korridorpension, Langzeitversicherungspension („Hacklerregelung“) und Invaliditätspension gibt es hier.
Die Alterssicherungskommission ist kein unabhängiges ExpertInnengremium.
Die regelmäßig tagende Alterssicherungskommission, die sich oft kritisch zur Hacklerregelung äußert, ist keine ausschließlich aus ProfessorInnen und WissenschaftlerInnen bestehende Gelehrtenrunde, sondern ein eindeutig politisch besetztes Gremium. Von den 14 stimmberechtigten Mitgliedern ist die Hälfte dem Einflussbereich der ÖVP zuzurechnen. Der Vorsitzende dieser Kommission ist jener ehemalige Sektionschef im Sozialministerium, der damals an der Einführung der Pensionsabschläge federführend beteiligt war und von Bundeskanzler Sebastian Kurz nach dem Scheitern der türkis-blauen Bundesregierung als Sozialminister vorgeschlagen wurde. Daher ist auch nicht verwunderlich, dass dieses Gremium immer wieder die Abschaffung der Abschläge in ein schlechtes Licht rückt.