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Seit 1. Jänner 2020 können Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet haben, endlich wieder ohne Abschläge in Pension gehen. Das ist gerecht, leistbar und muss so bleiben.
45 Jahre sind genug! Ohne Abschläge in Pension!

Betroffene erzählen | Fakten zur Hacklerregelung

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45 Jahre sind genug!

Seit 1. Jänner 2020 können Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet haben, endlich wieder ohne Abschläge in Pension gehen. Das ist gerecht, leistbar und muss so bleiben. 45 Jahre sind genug! Ohne Abschläge in Pension!

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Fakten zur Hacklerregelung

Die PRO-GE kämpft gegen die Abschaffung!

Die Bundesregierung will die massiven Pensionskürzungen für Langzeitversicherte am 20. November wieder einführen und die abschlagsfreie Hacklerregelung streichen. Im Gegenzug wird ein sogenannter Frühstarterbonus konstruiert. Das bedeutet, dass die Hacklerpensionen generell um 300 Euro monatlich gekürzt und unter gewissen Voraussetzungen 60 Euro im Monat wieder refundiert werden. 

Für die PRO-GE ist klar: Dieses Vorhaben ist ein sozialpolitischer Murks und ein Pensionsraub! Wer 45 Jahre oder mehr gearbeitet hat, muss in Pension gehen können, ohne mit Abschlägen bestraft zu werden. Und es geht um Respekt vor den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die mit ihrer Leistung tagtäglich zum Wohlstand in Österreich beitragen.  Darum mobilisiert die Gewerkschaft PRO-GE gegen den Plan der Regierung und sammelt unter anderem Unterschriften für die Beibehaltung und Verbesserungen der abschlagsfreien Hacklerregelung.

Die abschlagsfreie Pension ist gerecht!

Wer bereits 45 Jahre oder mehr gearbeitet hat, gehört zu jenen Personen, die überdurchschnittlich lange ins Pensionssystem eingezahlt haben. Diesen Personenkreis mit Abschlägen bei einem vorzeitigen Pensionsantritt zu strafen, ist unfair. Viele haben in den vergangenen Jahren die Abschläge hingenommen, da sie körperlich oder psychisch am Ende ihrer Kräfte waren und deshalb vorzeitig in den Ruhestand gewechselt haben. Der Druck im Arbeitsleben steigt, das hat auch der Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich gezeigt. Immer weniger Menschen können sich vorstellen, ihren Beruf bis zur Pension auszuüben.

Die Hacklerregelung ist leistbar!

Ein Argument, dass häufig gegen die Wiedereinführung der Hacklerregelung gebracht wird, sind die angeblich horrenden Kosten. Seriöse Auskunft über die tatsächlich zu erwartenden Aufwendungen hat die Sozialministerin der ExpertInnenregierung, Brigitte Zarfl, in einer Anfragebeantwortung vom Dezember 2019 geliefert: Das Sozialministerium geht von jährlichen Mehrkosten von 26 Millionen aus. Im Finanzministerium hingegen rechnet man mit 70 Millionen, wie der Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2020 zu entnehmen ist. Auch wenn die Kostenabschätzungen derzeit noch variieren, so zeigt sich doch deutlich, dass die abschlagsfreie Pension nur einen kleinen Bruchteil der gesamten Pensionsaufwendungen ausmacht. Diese betrugen laut Dachverband der Sozialversicherungsträger allein im Jahr 2019 gut 39 Milliarden Euro.

Während die abschlagsfreie Pension – trotz nachweislich geringer Kosten – als große budgetäre Belastung bezeichnet wird, verzichtet die türkis-grüne Regierung bereitwillig auf Einnahmen. So wurde etwa die Abschaffung der Schaumweinsteuer beschlossen, die Einnahmen von rund 23 Millionen Euro pro Jahr brachte und auch Geschäftsessen werden künftig steuerfrei gestellt. Ebenso wird bis dato an der geplanten Senkung der Körperschaftssteuer auf 21 Prozent festgehalten, dadurch werden dem Budget jährlich 1,5 Milliarden Euro fehlen.

Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter wird durch Hacklerregelung kaum sinken.

Die abschlagsfreie Pension kann zu Vorzieheffekten beim Pensionsantritt führen. Dem gegenüberstehen aber auch Warteeffekte. Nicht alle, die grundsätzlich mit 62 Jahren die Langzeitversichertenpension in Anspruch nehmen können, verfügen auch über die notwendigen 45 Arbeitsjahre, um in den Genuss der Abschlagsfreiheit zu kommen. Für sie ist nun der Anreiz umso größer, noch so lange weiterzuarbeiten, bis die 540 Beitragsmonate erreicht sind.

Übrigens: Jene Personen, die im 1. Halbjahr 2020 abschlagsfrei in eine ASVG-Pension gingen, erreichten im Durchschnitt sogar 553 Beitragsmonate (also 46 Jahre und ein Monat). 

Dass ArbeitnehmerInnen einen vorzeitigen Pensionsantritt in Anspruch nehmen, liegt oftmals auch daran, dass sie sich in ihrem Unternehmen nicht mehr wertgeschätzt fühlen. Umfragen aus dem Jahr 2019 haben ergeben, dass sich rund 15 Prozent der älteren ArbeitnehmerInnen „etwas“ oder „stark“ in Frühpension gedrängt fühlen. Will man also das tatsächliche Pensionsantrittsalter an das gesetzliche anpassen, braucht es Initiativen vonseiten der Wirtschaft, damit Unternehmen älteren ArbeitnehmerInnen ein attraktives Arbeitsumfeld bieten. Personen, die nach 45 oder mehr Arbeitsjahren in die Pension gedrängt werden, auch noch mit Abschlägen zu bestrafen, ist ungerecht.

Die abschlagsfreie Pension ist auch eine Chance für die Jüngeren.

Schon seit Jahren sinken die Budgetzuschüsse („Bundesbeitrag“) in das öffentliche Pensionssystem. So auch im vergangenen Jahr: Laut „Budgetbericht 2020“ des Finanzministeriums war dieser Bundesbeitrag allein im Jahr 2019 um 606,7 Millionen Euro geringer als ursprünglich geplant.

Das bedeutet: Unser Pensionssystem steht auf einem soliden Fundament. Von den zusätzlichen Kosten für die abschlagsfreie Pension nach 45 Jahren geht keine Gefahr für die Stabilität unseres Pensionssystems aus, da diese nur einen geringen Anteil an den gesamten Pensionsausgaben ausmachen (siehe „Die Hacklerregelung ist leistbar“).

In Zeiten der Corona-Misere am österreichischen Arbeitsmarkt gilt auch: Wenn Menschen nicht durch Abschläge gezwungen sind, ihren Pensionsantritt hinauszuzögern, erhöhen sich die Arbeitsmarktchancen für Jüngere.

Auch Frauen profitieren von Neuregelung!

Regierungsmitglieder von ÖVP und Grünen führen gegen die Hacklerregelung ins Treffen, dass Frauen davon nicht profitieren würden. Das ist falsch, denn bis 2023 können Frauen mit 60 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen und nach der Angleichung des Frauenpensionsalters in einigen Jahren wird auch die abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren von Frauen genauso wie von Männern in Anspruch genommen werden können.

Die Anpassung des Frauenpensionsalters an das der Männer beginnt schrittweise mit Jahresbeginn 2024, bis zum Jahr 2033 soll sie abgeschlossen sein. Diese schrittweise Anpassung trifft alle Frauen, die nach dem 2.12.1963 geboren sind. Frauen, die ab dem 2.6.1968 zur Welt gekommen sind, haben bereits das gleiche Regelpensionsalter wie Männer. Um Benachteiligungen zu vermeiden, wurde vorausschauend festgelegt, dass für die abschlagsfreie Pension auch Kindererziehungszeiten im Ausmaß von bis zu fünf Jahren bzw. 60 Monaten angerechnet werden.

Die abschlagsfreie Hacklerregelung gilt seit Jänner 2020

Die abschlagsfreie Pension wurde am 19. September 2019 mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ, und ÖVP beschlossen. Die SPÖ nutze das freie Spiel der Kräfte im Nationalrat und brachte einen Antrag ein, um die abschlagsfreie Pension zumindest für jene zu fixieren, die zum damaligen Zeitpunkt noch im Berufsleben standen. Nach dem Beschluss der abschlagsfreien Pension nach 45 Arbeitsjahren für alle, die nach dem 1. Jänner 2020 in Pension gehen, wurden weitere Anträge von den SPÖ-Abgeordneten und Gewerkschaftern Rainer Wimmer und Josef Muchitsch eingebracht, um folgende Lücken zu schließen:

  •  Neuberechnung der Pension für alle, die ab 01.01.2014 mit Abschlägen in Pension gegangen sind, obwohl sie 45 Versicherungsjahre haben und abschlagsfreie Auszahlung der Pension ab 01.01.2020
  •  Anrechnung auch der Präsenz-/Zivildienstzeiten auf die 45 Jahre
  • Ausweitung der Regelung auf BeamtInnen/Post/Bahn

Bisher verweigern ÖVP, Grüne und NEOS die Zustimmung zu diesen SPÖ-Anträgen.

Solidarität lohnt sich!

Wer 45 Jahre oder mehr gearbeitet hat, muss in Pension gehen können, ohne mit Abschlägen bestraft zu werden. Und es geht um Respekt vor den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die mit ihrer Leistung tagtäglich zum Wohlstand in Österreich beitragen. Lassen wir es nicht zu, dass eine Neiddebatte auf dem Rücken der ArbeitnehmerInnen ausgetragen wird. Nur wenn sich möglichst viele solidarisch zeigen, wird es gelingen, Verschlechterungen für die ArbeitnehmerInnen zu verhindern.

Mehr Infos zu Themen Schwerarbeitspension, Korridorpension, Langzeitversicherungspension („Hacklerregelung“) und Invaliditätspension gibt es hier.

Die Alterssicherungskommission ist kein unabhängiges ExpertInnengremium.

Die regelmäßig tagende Alterssicherungskommission, die sich oft kritisch zur Hacklerregelung äußert,  ist keine ausschließlich aus ProfessorInnen und WissenschaftlerInnen bestehende Gelehrtenrunde, sondern ein eindeutig politisch besetztes Gremium. Von den 14 stimmberechtigten Mitgliedern ist die Hälfte dem Einflussbereich der ÖVP zuzurechnen. Der Vorsitzende dieser Kommission ist jener ehemalige Sektionschef im Sozialministerium, der damals an der Einführung der Pensionsabschläge federführend beteiligt war und von Bundeskanzler Sebastian Kurz nach dem Scheitern der türkis-blauen Bundesregierung als Sozialminister vorgeschlagen wurde. Daher ist auch nicht verwunderlich, dass dieses Gremium immer wieder die Abschaffung der Abschläge in ein schlechtes Licht rückt.

Hier geht es zur Mitgliederliste

Betroffene erzählen

Johann Wimmer

Produktionstechniker, Niederösterreich

Wirtschaft wird ständig steuerlich entlastet wird und ausgerechnet bei der Hacklerpension wollen manche Politiker und Parteien gerne wieder den Sparstift ansetzen.

Alexandra Kanka

Qualitätssicherungstechnikerin, Wien

Frauenpensionen sind sowieso schon niedriger als die Pensionen der Männer. Darum ist es super mit 62 Jahren und nach 45 Jahren ohne Abschläge in Pension gehen zu können.

Petra Jungwirth

Prozessüberwacherin, Oberösterreich

45 Jahre sind nicht nur genug, sondern müssen auch abschlagsfrei bleiben! Das nun meine Kindererziehungszeiten im Höchstausmaß von 60 Monaten dafür angerechnet werden, ist gerecht und richtig!

Kurt Fleischhart

LKW-Fahrer, Niederösterreich

Ich bin 63 und kann heuer mit der Hacklerregelung ohne Abschläge in Pension gehen. Sofern die Regierung Kurz das nicht wieder rückgängig macht.

Günther Feichtner

Schichtarbeiter, Oberösterreich

Ich wünsche mir auch für meine Kollegen und Kolleginnen, dass sie nach einem arbeitsreichen Leben in eine Pension ohne Abschläge gehen können.

Johann Gschwandtner

Schweißer, Salzburg

Bis zu meinem Pensionsantritt habe ich insgesamt 46 Jahre und 6 Monate gearbeitet. Trotz meiner vielen Arbeitsjahre müsste ich mit der alten Pensionsregelung aber 12,6 Prozent Abschläge hinnehmen.